Ausgabe vom 06.09.2025 Seite 18

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Die Finanzverwaltung macht Ernst Serie Recht: Was Ruheständler zu ihrer Rentenbesteuerung jetzt wissen müssen RHEINE. Jahrelang galt die Rentenbesteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung als rechtlich unsicher; viele Steuerbescheide ergingen daher nur vorläufig. Damit ist nun Schluss. Der Staat sieht die Sache als geklärt an, obwohl Verfahren vor dem BFH anhängig sind. Ein Überblick zur aktuellen Lage. Für Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland war es über Jahre ein kleiner Hoffnungsschimmer: Der Steuerbescheid enthielt oft einen sogenannten Vorläufigkeitsvermerk. Das bedeutete, das Finanzamt hielt den Bescheid offen, falls Gerichte die damals geltende Rentenbesteuerung für verfassungswidrig erklären würden. Hintergrund ist der Vorwurf der „doppelten Besteuerung“: Rentner müssen ihre Alterseinkünfte versteuern, obwohl sie ihre Beiträge zuvor aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt haben. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die Finanzämter angewiesen, diesen Vorläufigkeitsvermerk zu streichen. Die neuen Steuerbescheide ergehen also ohne diesen Vermerk. Was bedeutet diese Änderung? Die Botschaft des Staates ist klar: Man sieht die rechtliche Lage nach einigen ...