Ausgabe vom 09.10.2025 Seite 17
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Gewalttat trotz Annäherungsverbot 40-Jähriger ignoriert Verfügung und landet vor Gericht -mok- RHEINE. Er sollte sich seiner Frau nicht mehr nähern, ignorierte die einstweilige Verfügung und wurde gewalttätig. Dafür musste sich ein 40-Jähriger am Freitag vor Gericht verantworten. Laut Anklage soll er am 31. Mai 2025 auf seine Frau zugestürmt und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Drei Tage später traf er sie und einen männlichen Begleiter auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Er soll ihre Handgelenke festgehalten und gegeneinander geschlagen, während er kurz darauf ihrem Begleiter zwei Faustschläge ins Gesicht verpasst und beide mit einem Verbrechen bedroht haben soll. Aber es war nicht der einzige Vorwurf. Die zweite Anklage am Freitag legte ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last. Als die zur Hilfe gerufenen Polizisten ihm am 6. April 2025 einen Platzverweis für zehn Tage aus der gemeinsamen Wohnung erteilten, soll er diese bedroht und beschimpft haben. âHaltet das Maul, ich f.... euchâ, rief er in die Richtung der Beamten. Das bestätigten zwei Polizisten als Zeugen vor Gericht. Der Angeklagte sei sehr aggressiv gewesen, sie hätten ihn schlieÃlich in Gewahrsam nehmen müssen. Vor Gericht ...
