Ausgabe vom 24.01.2026 Seite 18
Suchbegriffe 24.01.2026 18
Wie regelt man digitalen Nachlass? Es stellt sich zunehmend die Frage, was mit Accounts und gespeicherten Daten nach dem Tod passiert RHEINE. In Zeiten, in welchen digitale Kommunikation, Social Media, Cloud-Speicher, Online-Banking und Co. immer wichtiger werden, stellt sich zunehmend die Frage, was mit den Accounts und den gespeicherten Daten nach dem Tode passiert. Wer bekommt die Zugänge zu den Konten und wer kann diese verwalten? Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind diese digitalen Nachlassbestandteile grundsätzlich vererblich (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2018 â 3 ZR 183/17). Nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches treten die Erben in sämtliche Rechtspositionen des Verstorbenen ein und können somit gegenüber den Providern den Zugang zu den Konten und den gespeicherten Daten verlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Vermögenswerte, wie beim Online-Banking, oder um höchstpersönliche Daten wie bei Social Media-Chats handelt. Dabei hindern weder datenschutzrechtliche noch telekommunikationsrechtliche Vorschriften â wie beispielsweise dem Fernmeldegeheimnis â den Erben an dessen Zugriffsrecht, weil der Schutz der DSGVO nicht für Verstorbene gilt und das ...
