Ausgabe vom 03.03.2026 Seite 22

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Wie lange darf die Versicherung prüfen? Braunschweig Stellen Sie sich vor: Sie waren in einen Verkehrsunfall mit Blechschaden verwickelt, ihr Auto muss repariert werden, sie schreiben der gegnerischen Versicherung und – es passiert nichts. Sie warten und warten. Doch wie lange muss man sich gedulden? Bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall muss die Versicherung nach vier Wochen entscheiden, ob sie für einen Schaden eintritt oder nicht. Meldet sie sich bis dahin nicht, kann man gegen sie klagen. Und selbst wenn sie am Ende den Schaden reguliert, muss sie für die Prozesskosten aufkommen. Das hat das Amtsgericht Braunschweig in einem Urteil (Az.: 112 C 1575/24) entschieden, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. In dem Fall ging es um die Folgen eines Verkehrsunfalls. Das Gericht kam zu der Ansicht: Wenn ein Fall keine „außergewöhnliche Komplexität“ aufweist, ist eine Prüffrist von maximal vier Wochen ab Erhalt des Anspruchsschreibens angemessen.Frühlingshaftes Wetter: Drei Impulse für mehr Lebensfreude Gezielt schöne Momente in den Alltag bringen Berlin Die ersten warmen Tage, Sonnenstrahlen, Vogelgezwitscher – für viele fühlt sich das wie ein emotionaler Neustart an. ...