Ausgabe vom 11.03.2026 Seite 14

Suchbegriffe 11.03.2026    14


Garage als Lager nutzen? Köln Garagen, die zum Abstellen von Fahrzeugen genehmigt wurden, dürfen nicht ohne weiteres als Lager dienen. Das zeigt ein Ur-teil des Verwaltungsgerichts Köln, auf das der Immobilienverband Deutschland (IVD) hinweist. Die Garage muss als Stellplatz für ein Fahrzeug nutzbar bleiben (Az.: 8 K 6166/24). Ändert sich die Nutzungsart der Garage, wird sie etwa hauptsächlich als Lager verwendet und nicht als Stellplatz, kann eine Genehmigung dafür erforderlich werden. Wer allerdings nur ein paar Gegenstände lagert, ohne den Stellplatz zu blockieren, braucht in der Regel keine Genehmigung. Bei Wohnungen mit Tiefgaragenstellplatz sieht es ähnlich aus. Die individuellen Stellplätze dürfen nicht regelmäßig als Lagerfläche genutzt werden. Schränke, Regale und große Boxen auf der Fläche verstoßen ebenso gegen die Nutzungsbedingungen eines Stellplatzes und können zusätzlich brandschutzrechtliche Bedenken aufwerfen. Eine Eigentümergemeinschaft dürfte bei Verstößen erst einmal die Unterlassung beantragen, und bei anhaltendem Fehlverhalten Ordnungsmittel verhängen. Der IVD weist auch hier auf ein Urteil vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg hin (Az.: 980a C 10/23 WEG).Faire Sache: Diese App scannt ...