Ausgabe vom 11.03.2026 Seite 26
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31-jähriger Stalker bleibt in Haft Emsdettener hatte Ex-Freundin monatelang mit Mails und Anrufen bombardiert / Berufung zurückgezogen EMSDETTEN. Das hätte sich der 31-jährige Emsdettener einfach sparen sollen: Mehr als zwei Stunden befasste sich das Landgericht Münster am Dienstag mit dem Berufungsantrag des jungen Mannes, der seit Mai vergangenen Jahres unter anderem wegen massiven Stalkings in Haft sitzt. Ziel war es, die verbleibende Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln. Als das Gericht allerdings nach einer kurzen Zwischenberatung signalisierte, dass der Antrag keine Aussicht auf Erfolg habe, zogen der Mann und sein Anwalt den Berufungsantrag zurück. Das Amtsgericht Rheine hatte den Emsdettener im März 2024 zunächst zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt, weil er private Bilder seiner Ex-Freundin gegen ihren Willen im Internet verbreitet hatte. Im November desselben Jahres folgte eine weitere Verurteilung, weil er der jungen Frau über Monate Hunderte E-Mails und Chatnachrichten geschickt sowie sie angerufen hatte, obwohl ein Gericht im Dezember 2022 ein Kontaktverbot ausgesprochen hatte. Zusammen mit weiteren kleineren Delikten verhängte das Gericht seinerzeit eine Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Im ...
