Ausgabe vom 02.05.2026 Seite 14

Suchbegriffe 02.05.2026    14


Anmeldung ohne Mutter möglich berlin Haben getrennt lebende Eltern ein gemeinsames Sorgerecht fürs Kind, müssen sie sich bei „Fragen von besonderer Bedeutung“ einigen. Falls nicht, kann das Gericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen. Eine melderechtliche Anmeldung gehört jedoch nicht dazu. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal/Pfalz (Az: 71 F 15/26) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. Im konkreten Fall leben die Eltern eines 13-jährigen Jungen getrennt. Sie einigten sich auf das Residenzmodell und darauf, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt beim Vater hat. Der wollte ihn daher auch bei der Meldebehörde anmelden. Dieser Akt erschien dem Vater als eine „Frage von besonderer Bedeutung“. Er ging davon aus, dass die Zustimmung der Mutter dafür erforderlich sei, und beantragte vorsorglich die Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis sowie Verfahrenskostenhilfe. Das sei völlig unnötig gewesen, so das Gericht. Es sei keine zustimmungspflichtige Entscheidung von besonderer Bedeutung.Richtig handeln bei Grillunfällen frankfurt/main Grillen gehört für viele einfach zu Frühling und Sommer dazu. Doch der Umgang mit Feuer, Gas, ...