Ausgabe vom 02.06.2026 Seite 18

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Das richtige Verhalten nach Unwetterschäden Verbraucherzentrale klärt darüber auf, was bei Gebäudeschäden zu tun ist RHEINE. Überflutete Keller, undichte Fenster, beschädigte Autos: Das Unwetter hat bei vielen Rheinenserinnen und Rheinensern für Schäden gesorgt – kleine und große. Dazu gehören vor allem Gebäudeschäden, die nicht in jedem Fall auch über die Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sind, wie die Verbraucherzentrale auf Anfrage mitteilt. „Um sich gegen Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau oder auch Schneedruck abzusichern, empfehlen wir eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung“, sagt Laura Egberink, Leiterin der Beratungsstelle Rheine. Und hierbei sei ein Blick ins Kleingedruckte wichtig: Denn „wer auf Nummer sicher gehen will, muss den Schutz gegen Rückstau, Überschwemmung und weitere Naturgefahren explizit in seinen Vertrag aufnehmen.“ Und: Manche Versicherer verlangen im Schadensfall Nachweise über den funktionierenden Rückstauschutz und regelmäßige Wartung. Wer einen Schaden hat, der muss diesen „umgehend und wahrheitsgetreu“ seiner Versicherung melden. „Außerdem sind Sie verpflichtet, ...