Ausgabe vom 02.06.2026 Seite 18
Suchbegriffe 02.06.2026 18
Das richtige Verhalten nach Unwetterschäden Verbraucherzentrale klärt darüber auf, was bei Gebäudeschäden zu tun ist RHEINE. Ãberflutete Keller, undichte Fenster, beschädigte Autos: Das Unwetter hat bei vielen Rheinenserinnen und Rheinensern für Schäden gesorgt â kleine und groÃe. Dazu gehören vor allem Gebäudeschäden, die nicht in jedem Fall auch über die Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sind, wie die Verbraucherzentrale auf Anfrage mitteilt. âUm sich gegen Schäden aus Ãberschwemmungen, Rückstau oder auch Schneedruck abzusichern, empfehlen wir eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherungâ, sagt Laura Egberink, Leiterin der Beratungsstelle Rheine. Und hierbei sei ein Blick ins Kleingedruckte wichtig: Denn âwer auf Nummer sicher gehen will, muss den Schutz gegen Rückstau, Ãberschwemmung und weitere Naturgefahren explizit in seinen Vertrag aufnehmen.â Und: Manche Versicherer verlangen im Schadensfall Nachweise über den funktionierenden Rückstauschutz und regelmäÃige Wartung. Wer einen Schaden hat, der muss diesen âumgehend und wahrheitsgetreuâ seiner Versicherung melden. âAuÃerdem sind Sie verpflichtet, ...
