Ausgabe vom 03.06.2026 Seite 24
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E-Auto-Förderung zwingt Antragsteller zur Steuererklärung Neues Portal geöffnet Berlin Seit dem 19. Mai ist das neue Portal für die staatliche E-Auto-Förderung offiziell freigeschaltet. Die Bundesregierung hatte das Programm zuvor angekündigt, nun können Anträge erstmals online gestellt werden. Die Förderung gilt dabei rückwirkend sogar für Fahrzeuge, die bereits seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Wer die Prämie beantragen möchte, braucht allerdings mehr als nur einen Kaufvertrag und die Fahrzeugpapiere. Nach den aktuellen Vorgaben sind auch die beiden letzten Einkommensteuerbescheide erforderlich. Die erstellt das Finanzamt erst nach erfolgreicher Bearbeitung einer eingereichten Steuererklärung. Für viele Bürger könnte das überraschende Folgen haben. âDenn zahlreiche Arbeitnehmer geben bislang überhaupt keine Steuererklärung ab â schlicht, weil sie dazu nicht verpflichtet sindâ, sagt Daniela Karbe-GeÃler vom Bund der Steuerzahler. âBesonders Ledige mit ausschlieÃlich lohnsteuerpflichtigem Einkommen verzichten oft jahrelang auf eine freiwillige Erklärung.â Genau diese Gruppe könnte nun unter Zugzwang geraten. Hintergrund ist die neue Ausgestaltung der Förderung: Denn ...
