Ausgabe vom 08.06.2026 Seite 20

Suchbegriffe 08.06.2026    20


Für wen was sinnvoll ist Wahltarife bei Krankenkassen Stuttgart/Berlin. „Wer zwölf Monate gesund geblieben ist, darf sich in unserem Wahltarif über eine Rückzahlung in Höhe eines Monatsbeitrags mit bis zu 600 Euro freuen.“ Mit diesem Slogan wirbt eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für ihren Tarif mit Beitragsrückerstattung. Angesichts steigender Krankenkassenbeiträge klingen solche Angebote gut. Aber halten Wahltarife tatsächlich, was sie versprechen? Was sind Wahltarife? Seit April 2007 dürfen gesetzliche Krankenkassen (GKV) Wahltarife anbieten. Das sind freiwillige Zusatzverträge, die Versicherte mit ihrem GKV-Anbieter abschließen können. Sie können etwa Zusatzleistungen umfassen, die über die üblichen Kassenleistungen hinausgehen, oder Beitragsrückerstattungen, falls Versicherte keine oder kaum medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber wollte Versicherten dadurch mehr Wahlmöglichkeiten bei Krankenversicherungstarifen geben und für die Kassen neue Anreize für mehr Wettbewerb schaffen. Manche der Wahltarife müssten alle Kassen anbieten, andere seien optional, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Welche der Wahltarife müssen Kassen verpflichtend ...