Ausgabe vom 09.11.2021 Seite 31
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Direkt nach dem Urteil wieder eine Straftat begangen Hohe Haftstrafe für Ladendieb -mok- RHEINE. Wegen eines versuchten Ladendiebstahls verurteilte das Schöffengericht in Rheine am Freitag einen 21-jährigen Angeklagten aus Ibbenbüren zu sechs Monaten ohne Bewährung. Warum ein so hohes Strafmaß für einen Ladendiebstahl? Weil der Angeklagte am selben Tag am Amtsgericht Osnabrück wegen Ladendiebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung zu fünf Monaten mit Bewährung verurteilt worden war und seine Straftaten unbeirrt davon direkt fortsetzte. Mit dem Urteil ging das Gericht über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus, der unter Bedenken sieben Monate mit Bewährung beantragt hatte. Er begründete die Bewährung mit dem zweimonatigen Aufenthalt in Untersuchungshaft, aus der der Angeklagte am Freitag vorgeführt worden war und hoffte, dass die ihn geläutert hätten.Ursprünglich war ein räuberischer Diebstahl angeklagt, wobei der Angeklagte am 9. September den Verkäufer in einem Geschäft in Rheine auf der Emsstraße weggestoßen haben soll, um die Beute zu sichern. Das bestätigte sich allerdings in der Gerichtsverhandlung nicht. Der Verkäufer sagte, er hätte sich losgerissen, ihn aber nicht verletzt. An zwei Tagen sei er in das ...