Ausgabe vom 28.12.2022 Seite 14

Suchbegriffe 28.12.2022    14


Rechte bei Umtausch Wenn das Geschenk ein Fehlgriff war RHEINE. Nicht jedes Geschenk, das unter dem Weihnachtsbaum liegt, trifft den Geschmack der Beschenkten. Ob es umgetauscht werden kann, hängt allerdings davon ab, wann und wo es gekauft wurde. ?Beim Kauf im Laden ist der Umtausch ein rein freiwilliger Service?, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. ?Einen Anspruch auf Rückgabe gibt es nur bei mangelhafter Ware, denn dann greifen die Gewährleistungsrechte. Wer hingegen im Internet bestellt hat, kann in der Regel das Widerrufsrecht nutzen.? Trifft ein Geschenk nicht den Geschmack, haben Verbraucher keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf das freiwillige Entgegenkommen der Verkäuferinnen und Verkäufer angewiesen. Der Umtausch kann komplett abgelehnt werden oder statt der Auszahlung des Kaufbetrages nur ein Gutschein ausgestellt werden. Wurde das Geschenk im Internet gekauft, ist die Rückgabe einfacher. Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wichtig ist, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist. Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte versiegelte Waren ? wie Blu-rays oder Kosmetik ?, wenn das Siegel gebrochen wurde oder für Produkte, die ...