Ausgabe vom 23.02.2023 Seite 7

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Geplatzte Hoffnung Bundesarbeitsgericht: Nachtarbeiterzuschläge dürfen variieren Sie sind ein Aufregerthema für Tausende Beschäftigte in der deutschen Getränke-, Süßwaren- und Lebensmittelindustrie: Nachtarbeitszuschläge, konkret ihre unterschiedliche Höhe. Die Hoffnung von Arbeitnehmern, dass die Zuschläge vereinheitlicht und auf das höhere Niveau angehoben werden müssen, ist vorerst geplatzt. Das Bundesarbeitsgericht fällte in dem seit Jahren schwelenden Streit am Mittwoch in Erfurt ein erstes Grundsatzurteil. Es wird nach Meinung von Arbeitsrechtlern Signalwirkung für Tausende weitere Klagen haben, die bei den deutschen Arbeitsgerichten liegen.Was entschieden wurde:Der Zehnte Senat urteilte in einem Fall, der den Getränkekonzern Coca-Cola in Ostdeutschland betrifft, dass Tarifverträge unterschiedlich hohe Nachtzuschläge vorsehen können (Az.: 10 AZR 332/20). Es ging dabei um die Frage, ob für gelegentliche Nachtarbeit ein Zuschlag von 50 Prozent gezahlt werden kann, für regelmäßige nächtliche Schichtarbeit aber nur von 20 Prozent. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter bejahten das in dem Fall aus Berlin-Brandenburg.Die Begründung:Nach dem Urteil sind unterschiedlich hohe Zuschläge für Nachtarbeit dann möglich, ?wenn ein sachlicher Grund für die ...