Ausgabe vom 13.05.2023 Seite 18
Suchbegriffe 13.05.2023 18
Vermieter müssen Ladestationen erlauben Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Mietparteien RHEINE. Vermieterinnen und Vermieter müssen ihren Mietparteien erlauben, dass sie in eigener Regie und auf ihre Kosten eine Ladestation für ihre E-Fahrzeuge errichten. Die Wüstenrot-Bausparkasse weist in einer Pressemitteilung auf ein Urteil des Landgerichts MünchenI hin (31 S 12015/21).Im entschiedenen Fall ging es um einen größeren Mietkomplex mit einer Tiefgarage. Die Mieter einer Wohnung wollten in ihrer Garage eine Ladestation einrichten und eine bestimmte Firma damit beauftragen. Der Vermieter war nicht bereit, dies sofort zu gestatten, da er abwarten wollte, welche weiteren Mietparteien ebenfalls eine Ladestation wünschten. Bei mehr als zehn Ladestationen hätte dies nämlich nur durch die Stadtwerke realisiert werden können. Die Mieter wollten jedoch nicht länger warten und verklagten den Vermieter.Laut dem Urteil kann jede Mietpartei verlangen, dass ihr eine derzeit technisch mögliche Ladestation gestattet wird. Sie müssen nicht warten, bis sich auch die übrigen Mieterinnen und Mieter entschieden haben und eine einheitliche Lösung für den gesamten Mietkomplex gefunden ist. Wie die Bausparkasse hierzu mitteilt, wäre der Fall differenziert zu betrachten, wenn es sich ...