Ausgabe vom 28.06.2023 Seite 16
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Mehr Geld bei Schulden Pfändungsfreibetrag steigt zum 1. Juli: Was jetzt zu beachten ist RHEINE. Zum 1. Juli 2023 steigen die sogenannten Pfändungsfreigrenzen um gut fünf Prozent. Schuldnerinnen und Schuldner mit regelmäßigem Einkommen bleibt dann entsprechend mehr in ihrer Haushaltskasse. Künftig sind Einkünfte bis 1410 Euro geschützt. ?Es gibt keine Übergangsregelung?, erklärt Margret Esters, Leiterin der Beratungsstelle Rheine der Verbraucherzentrale NRW.?Arbeitgeber und Kreditinstitute müssen die neuen Pfändungsfreigrenzen sofort beachten.? Das ist wichtig, denn für Menschen mit Schulden zählt oft jeder Euro. Aber Vorsicht: Wurden vom Gericht oder der Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger individuelle Freibeträge festgesetzt, müssen Schuldnerinnen und Schuldner diese selbst ändern lassen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie die Anpassung an die neuen Pfändungsfreigrenzen gelingt: Wer Schulden hat und deshalb von einer Lohn- oder Kontopfändung betroffen ist, soll trotzdem seinen Lebensunterhalt bestreiten und wichtige Zahlungen wie Miete oder Strom leisten können. Dies dient auch dem Schutz vor weiteren Schulden. Deshalb gibt es gesetzlich geregelte Freigrenzen bei einer Lohnpfändung und Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto. ...