Ausgabe vom 06.11.2023 Seite 16
Suchbegriffe 06.11.2023 16
Gutes Recht oder Irrglaube? Kaufen und Bezahlen: Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf RHEINE. Rund um das Thema Kaufen und Bezahlen erreichen die Verbraucherzentrale NRW verstärkt Anfragen oder Beschwerden. In vielen Fällen sitzen Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings gängigen Irrtümern auf. ?Was viele Kundinnen und Kunden für ihr gutes Recht halten, ist in Wahrheit oft ein weitverbreiteter Irrglaube?, sagt Iwona Husemann, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie klärt über fünf häufige Irrtümer auf. Das gilt nicht für alle Verträge. Bei einem mündlichen Vertragsabschluss, beispielsweise am Telefon, kann der Vertrag auch ohne Unterschrift rechtskräftig sein. Beim Brötchenkauf in der Bäckerei handelt es sich auch um einen mündlichen Kaufvertrag, der ohne Unterschrift auskommt. Preisangaben von Waren in Prospekten, Schaufenstern oder Online-Shops sind für die Händler erst einmal nicht bindend. Absichtlich irreführende Werbepreise sind nicht zulässig. Grundsätzlich ist aber der Preis entscheidend, über den sich Käufer und Verkäufer an der Kasse verständigen. Wer sich also über ein falsch ausgezeichnetes Produkt zum Schnäppchenpreis freut, könnte an der Kasse enttäuscht werden. Oft lässt sich in vielen Geschäften gekaufte Ware auch ...