Ausgabe vom 08.11.2023 Seite 4
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OVG verhandelt Streit über AfD-Einstufung Das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt sich im Februar mit dem Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz um die Einstufung der Partei als sogenannten Verdachtsfall. Der Bundesverband der AfD wehrt sich gegen ein Urteil aus erster Instanz. Das Verfahren ist in NRW anhängig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Hauptsitz in Köln hat.Verhandelt wird in gleich drei Fällen. Im wohl wichtigsten will die AfD, vertreten durch ihren Bundesvorstand, dem Verfassungsschutz die Einstufung als Verdachtsfall untersagen lassen. Eine solche Einstufung ermöglicht dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation und den Einsatz anderer nachrichtendienstlicher Mittel. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 dem Verfassungsschutz Recht gegeben. Die Richter stellten fest, dass es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD gebe. Dagegen legte die Partei Berufung ein. Außerdem geht sie in zweiter Instanz gegen die Einstufung des ?Flügels? als Verdachtsfall sowie ?gesichert extremistische Bestrebung? vor. Aufruf zu Warnstreiks an ...