Ausgabe vom 22.11.2023 Seite 15
Suchbegriffe 22.11.2023 15
Geld zurück für Anlieger Was das Ende der Straßenausbaubeiträge für Immobilienbesitzer in Rheine bedeutet RHEINE. Es könnte für viele Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ein großes Weihnachtsgeschenk werden: Die Straßenausbaubeiträge in NRW nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sollen zum Jahreswechsel abgeschafft werden. Das hat die Landesregierung beschlossen. Zwar muss der Landtag noch über den Gesetzentwurf abstimmen ? das aber gilt als Formsache. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2024. Dann gilt in NRW ein sogenanntes ?Beitragserhebungsverbot? für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden.Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen ?Straßenausbaubeiträgen? und ?Erschließungsbeiträgen?. Bei ersteren handelt es sich um Beiträge, die für Veränderungen an einer vorhandenen Straße zu zahlen sind ? etwa bei Erneuerung oder Ausbau. Rechtsgrundlage ist das KAG. Diese Beiträge sollen nun abgeschafft werden. Bei zweiteren geht es um die ?erstmalige Herstellung von Straßen?; hier werden auch in Zukunft Erschließungsbeiträge zu erheben sein. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB). Betroffen sind hier vor allem Neubaugebiete.Profitieren könnten von der Neuregelung auch Anlieger, die bereits für die Sanierung ...