Ausgabe vom 02.01.2024 Seite 20
Suchbegriffe 02.01.2024 20
Teilkasko deckt Schäden beim Pkw oft ab Egal, ob Überschwemmungsschäden durch Sturmflut, Hochwasser oder Starkregen: Eine abgeschlossene Teilkaskoversicherung deckt Sachschäden am Pkw in der Regel ab. In einer Vollkaskoversicherung ist der Teilkaskoschutz bereits enthalten. Wer allerdings nur die verpflichtende Kfz-Haftpflicht hat, muss den Schaden selbst bezahlen.Wird ein Auto komplett zerstört, wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert oder, abhängig vom Vertrag, der Neupreis bezahlt. Ist das Auto beschädigt, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten.Allerdings: Bei fahrlässigem Verhalten kann eine Teilkasko je nach Vertrag die Zahlung verweigern. Schäden schnell melden Überschwemmung: So sollen Versicherte jetzt vorgehen Dabei reicht die normale Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zur Absicherung gegen Schäden durch Überschwemmungen nach Regen oder Starkregen nicht aus, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit. Als Ergänzung benötigt es die Elementarschadenversicherung, die oft zusätzlich zur bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss. Diese schütze dann vor Schäden durch Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch. Bei Schäden durch Grundwasser oder Sturmfluten schützt ...