Ausgabe vom 16.01.2024 Seite 20

Suchbegriffe 16.01.2024    20


Bestsellerliste Es gibt kein Recht auf ein Zeugnis Doch bei der Frage danach sollte man mit Fingerspitzengefühl vorgehen, rät Patrick Pieles vom Personaldienstleister Robert Half. Denn eine verbreitete Meinung sei, dass man den Absprung zu einem anderen Unternehmen suche, wenn man um diese Form der Beurteilung bitte. Das könne das Verhältnis zum Vorgesetzten belasten.Am besten vereinbart man ein Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten und spricht das Thema direkt an, empfiehlt Pieles. Gut zu wissen: Ein generelles gesetzliches Recht auf ein Zwischenzeugnis gibt es zwar nicht. Führe man ein ?berechtigtes Interesse? ins Feld, könne man aber einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis geltend machen, heißt es. Geld besser in aktiv gemanagte Fonds stecken Nachhaltige Wertpapiere Wer es sich mit der Geldanlage an der Börse leicht machen möchte, greift gerne zu sogenannten Indexfonds (ETF). In diesen passiv gemanagten Fonds landen entsprechend gewichtet sämtliche Titel eines Index, der durch den Fonds nachgebildet wird ? etwa des DAX oder des MSCI World. Und zwar ungeachtet dessen, um was für eine Art von Unternehmen es sich handelt.Wem das nicht gefällt, der kann zu ETF greifen, die besondere Nachhaltigkeitskriterien erfüllen ? sie tragen meist den Namen ESG (Environment, ...