Ausgabe vom 02.02.2024 Seite 25

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Wenige durch Straßenlärm betroffen Rat beschließt Entwurf eines Lärmaktionsplanes für Neuenkirchener Bereich der B70 und L580 -ach- NEUENKIRCHEN. Die B70 und die L580 stehen im Fokus eines Lärmaktionsplanes, der sich unter anderem damit beschäftigt, inwiefern Bürgerinnen und Bürger an Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet durch Straßenverkehrslärm gestört werden. Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat am Montag einstimmig den Entwurf des Lärmaktionsplanes beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. In der Sitzung war Ralf von Wittich vom Planungsbüro IPW aus Wallenhorst zu Gast, um den Lärmaktionsplan zu erläutern.So viel vorweg: Die Zahl der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner ist recht gering. Im Gemeindegebiet wurde die Kartierung für die B70 (ab Grenze mit der Stadt Rheine bis zum Kreisverkehr mit der L580 und dem Burgsteinfurter Damm) und die L580 (ab dem Kreisverkehr bis zur Grenze mit der Gemeinde Wettringen) vorgenommen. Dies sind die einzigen Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet, auf denen mehr als 8200 Fahrzeuge pro Tag fahren und die damit für die Kartierung und Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden. Aus dem Entwurf ...