Ausgabe vom 02.02.2024 Seite 30
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Auszug: Die Rechte und Pflichten von Mietern Was gilt bei Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten? Juristin klärt auf Ein Umzug ist immer stressig und mit einer langen To-do-Liste verbunden. Was viele dabei aber nicht auf dem Zettel haben: Mieter müssen vor der Übergabe ihrer alten Wohnung häufig sogenannte Schönheitsreparaturen durchführen. Doch ist das wirklich Pflicht? Sabine Brandl, Juristin der Ergo-Rechtsschutz-Leistungs-GmbH, klärt auf, welche Rechte und Pflichten Mieter beim Auszug haben. ?Eine allgemeine Renovierungspflicht besteht für sie nicht?, sagt die Expertin. ?Dennoch legt der Mietvertrag in der Regel bestimmte Pflichten fest ? doch nicht immer sind diese rechtens.? Unabhängig davon müssen Mieter Schäden an der Wohnung ersetzen, die sie selbst verursacht haben. ?Dies kann zum Beispiel eine gesprungene Fliese im Bad oder ein Brandloch im Bodenbelag sein?, ergänzt Brandl. Laut Gesetz sind Vermieter dazu verpflichtet, Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen. ?Allerdings können sie diese Pflicht über spezielle Klauseln im Mietvertrag an ihre Mieter übertragen?, sagt die Juristin. ?Um welche Arbeiten es sich dabei handelt, ist in den sogenannten Schönheitsreparaturen-Klauseln festgehalten.? Dabei geht es allerdings nicht um Reparaturen, ...