Ausgabe vom 09.05.2024 Seite 3

Suchbegriffe 09.05.2024    3


Wo hört ?tiny? auf? Der Begriff ?Tiny House? wird inzwischen sehr unterschiedlich verwandt. Laut Tiny-House-Verband hat es eine ?Brutto-Grundfläche von unter 50 Quadratmetern und ist stationär oder transportabel?. Laut Straßenverkehrsordnung darf es maximal 2,55 Meter breit, vier Meter hoch und zwölf Meter lang sein. Das zulässige Maximalgewicht liegt bei 3,5 Tonnen. Hotspots für ?Kleines Wohnen? Die Möglichkeiten für ?Kleines Wohnen ? im Münsterland sind überschaubar. In folgenden Kommunen ist es möglich.In Ahaus-Wüllen entsteht eine Siedlung mit 24 Mikrohäusern. Interessenten können bei der Stadt Ahaus ihr Interesse bekunden.In Coesfeld sind nach den Worten von Marina Bramkamp von der VR-Westmünsterland Immobilien Gmbh 60 Prozent der Verträge unterschrieben, drei bis vier Flächen immer mal wieder frei. Der Rest ist reserviert.Die Gemeinde Beelen erschließt derzeit ein Baugebiet, wo drei Grundstücke für eine Tiny-House-Bebauung vorgesehen sind. Das Vergabeverfahren hat noch nicht begonnen.Die Stadt Warendorf arbeitet an einem Bebauungsplan, damit ?Am Hellegraben? Tiny Houses aufgestellt werden können. Das Verfahren wird nach Angaben eines Sprechers der Stadt noch einige Zeit in Anspruch nehmen.Die Gemeinde Wadersloh steht Tiny Houses ?wegen des sehr ...