Ausgabe vom 09.05.2024 Seite 4

Suchbegriffe 09.05.2024    4


Demo mit Islamisten darf stattfinden Razzia gegen Schleuser auch in NRW Neuregelung für Kinderehen Ziel: Besserer Schutz von Betroffenen vor Folgen des Verbots Die Karlsruher Richter und Richterinnen hatten das Verbot im Februar 2023 zwar grundsätzlich bestätigt. Sie trugen dem Gesetzgeber jedoch auf, bis zum 30. Juni 2024 Regelungen zu schaffen, um die Folgen des Verbots für die Betroffenen zu mildern. Dabei geht es einerseits darum, Unterhaltsansprüche zu wahren. Außerdem soll es Paaren ermöglicht werden, ihre Ehe auf Wunsch auch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.?Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung. Das deutsche Recht wird dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen?, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zugleich gelte es, sicherzustellen, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt blieben.Im Ausland geschlossene Ehen sollen auch künftig unwirksam sein, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war. Ehen unter Beteiligung von Minderjährigen, die zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 16 Jahre alt waren, wären demnach auch nach deutschem Recht wirksam, können aber durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden.Eine Ehe, ...