Ausgabe vom 18.09.2024 Seite 14
Suchbegriffe 18.09.2024 14
Schilder mit Smartphone-App übersetzen Parken im Ausland: Sprachbarriere schützt nicht vor Strafe Denn was auf Privatparkplätzen in Deutschland gilt, lässt sich auch aufs europäische Ausland übertragen: Der Betreiber macht die Regeln und verlangt mitunter hohe Geldbußen, wenn Parkende dagegen verstoßen.Dass man die Sprache auf den Schildern nicht versteht, hält dabei nicht als Ausrede her, so das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Es gebe keine EU-Regelung, wonach ausländische Autofahrer auf privaten Parkplätzen in besonderer Form informiert werden müssten.Daher der Rat für Autofahrer auf Reisen: Versteht man ein Parkschild nicht, sollte man den Text mithilfe von Smartphone-Apps übersetzen oder vor Ort nachfragen ? und im Zweifel woanders parken. Weil die Schilder nicht immer prominent platziert sind, sollte man sich auf dem Parkplatz umschauen, ob es welche gibt, wenn einem beim Auffahren nicht gleich eines aufgefallen ist. Das EVZ bekommt nach eigenen Angaben vermehrt Anfragen von Autofahrern, die hohe Geldsummen für vermeintliche Parkverstöße zahlen sollen. Meist würden die Strafzettel auf Supermarktparkplätzen verteilt, aber auch auf anderen privat bewirtschaften Parkplätzen. Vor allem aus Dänemark, Österreich und Polen liegen den ...