Ausgabe vom 14.10.2024 Seite 14

Suchbegriffe 14.10.2024    14


Räder unter die Lupe nehmen Neue Pflicht bei der Kennzeichnung: Das gilt jetzt für alle Winterreifen RHEINE. Mit den sinkenden Temperaturen rückt auch die Winterreifensaison immer näher. Es wird wieder Zeit, die Sommerreifen durch ihre Kältespezialisten zu ersetzen. Neu in diesem Jahr: Seit dem 1. Oktober gelten bei Winterreifen strengere Regeln hinsichtlich der Kennzeichnung. ATU-Experte Sebastian Bulligan verrät, was jetzt zu beachten ist und gibt Tipps zur richtigen Bereifung in der kalten Jahreszeit.Zulässig sind jetzt nur noch Reifenmodelle, die das sogenannte Alpine-Symbol tragen. ?Erkennbar ist dieses an dem dreizackigen Berg mit Schneeflocke?, sagt Bulligan. Künftig sind bis 2017 hergestellte Reifen ohne dieses Symbol nicht mehr zugelassen. Wer jetzt noch bei winterlichen Straßenverhältnissen Modelle mit lediglich ?M+S?-Kennzeichnung montiert hat, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen ? genau so viel wie bei einer Fahrt mit Sommerreifen.In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen wie etwa Schnee, Matsch oder Eis nur mit entsprechender Bereifung am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Sommerreifen sind dann keinesfalls mehr erlaubt. Orientierung liefert die Faustregel ...