Ausgabe vom 19.10.2024 Seite 13

Suchbegriffe 19.10.2024    13


Miete: Keine Unterschrift ohne Besichtigung Der Bauherren-Schutzbund rät daher dazu, auf keinen Fall eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten, die man vorher nicht selbst besichtigt hat. Im Falle des Kaufs bietet es sich insbesondere für Laien an, einen eigenen Sachverständigen mit zum Termin zu nehmen. Dieser kann können die bauliche Substanz einer Immobilie besser einschätzen und gegebenenfalls notwendigen Sanierungsbedarf aufzeigen.Auch über den Vertrag schaut vor dem Abschluss im Idealfall noch einmal ein Fachmann oder eine Fachfrau. Denn nur weil beispielsweise ein Kaufvertrag vor einem Notar geschlossen werden muss, heißt das nicht, dass dieser Käufer ausführlich aufklärt ? das ist nicht dessen Aufgabe. Unterschreiben Sie nach Möglichkeit nichts, das Sie nicht wirklich verstanden haben.dpa Ehevertrag: Wann muss ein Notar ran? Unterhalt oder Versorgungsausgleich kann man nicht selbst regeln Die wichtige Frage lautet: Müssen diese dann immer von einem Notar beurkundet werden?Das kommt ganz darauf an, heißt es in der Zeitschrift ?Finanztest? (Ausgabe 11/2024). Es hängt nämlich davon ab, welche Bereiche der Ehevertrag regeln soll. Geht es nur darum, Hausrat untereinander aufzuteilen, braucht man nicht unbedingt einen Notar einzubinden. Soll der Vertrag aber etwa ...