Ausgabe vom 13.11.2024 Seite 25

Suchbegriffe 13.11.2024    25


Wo Sonnenenergie auf Baurecht trifft PV-Freiflächenanlagen waren in Theorie und Praxis Thema im Bau- und Planungsausschuss WETTRINGEN. Wo darf was gebaut werden in Deutschland? Und wo nicht? Die Antworten auf diese Fragen füllen (Baugesetz-)Bücher. In der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 2024 waren am Montagabend rechtliche Rahmenbedingungen für den Bau von Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlagen (FFPV) Thema. Und ein konkretes Vorhaben. Michael Ahn, Stadtplaner des Büro Wolters-Partner aus Coesfeld, stellte die Ergebnisse einer Analyse vor, welche Flächen im Gemeindegebiet für die großflächige Gewinnung von Solarenergie im Rahmen der Ziele des Bundes (Solarpaket I) geeignet wären – aber im Außenbereich. Das Problem: Im Außenbereich zu bauen, ist schwierig bis unmöglich. Hofnahe Agri-PV-Anlagen, die auf eine zeitgleiche Nutzung von Flächen für Solarenergie-Gewinnung und Landwirtschaft abzielen, wurden im Ausschuss bewusst ausgeklammert. Die dürften aber auch nicht größer als 2,5 Hektar sein und seien in der Größe noch nicht wirtschaftlich, meinte der Stadtplaner. In jedem Fall und bei jedem Vorhaben von Freiflächen-PV müsste die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen. Denn, erläuterte ...