Ausgabe vom 28.11.2024 Seite 1

Suchbegriffe 28.11.2024    1


BGH erklärt Online-Ehe für unwirksam karlsruhe. Eine Ehe, die von Deutschland aus per Videotelefonie vor einer Behörde im Ausland geschlossen wird, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. „Geben Verlobte die Eheschließungserklärungen in Deutschland ab, handelt es sich um eine Eheschließung im Inland und kann die Ehe daher nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden“, urteilte das oberste deutsche Zivilgericht (Az.: XII ZB 244/22). In dem konkreten Fall ging es um ein in Deutschland wohnhaftes nigerianisches Paar, das sich im Mai 2021 per Videotelefonie von einem Standesbeamten im US-Bundesstaat Utah trauen ließ. Bei der Eheschließung befanden sich die Verlobten in Deutschland. Sie erhielten anschließend eine amerikanische Eheurkunde. Die deutsche Meldebehörde erkannte dies nicht an. Das deutsche Recht sieht vor, dass die Eheleute persönlich vor dem Standesbeamten erscheinen − und das gleichzeitig. Bund arbeitet an „Bunker-Plan“ Behörden sollen geeignete Schutzräume erfassen / Tiefgaragen als Option münster.. Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine und neuer Drohungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin wird in Deutschland darüber diskutiert, ...