Ausgabe vom 10.01.2025 Seite 14

Suchbegriffe 10.01.2025    14


Richtig streuen und räumen Verbraucherzentrale gibt Tipps bei Schnee und Glätte RHEINE. Da von der weißen Pracht nur wenig liegen bleibt, fällt Schneeschippen aus. Dennoch kam es in den vergangenen Tagen zu Glatteis und Unfällen. Die Verbraucherzentrale NRW erinnert deshalb an die Räum- und Streupflicht, die für Eigentümer gilt, aber auch Mieter treffen kann. Bürgersteige und Zufahrten müssen in der Regel von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends frei sein. „Wer diese Pflicht auf Mieter überträgt, muss das im Mietvertrag vereinbaren“, erklärt Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Eigentümer oder Mieter haben eine Räumpflicht: Bei Schnee und Glatteis müssen Eigentümer von Immobilien Bürgersteige, Wege und Zufahrten räumen oder streuen. Gemeint sind die Abschnitte, die zum Grundstück gehören bzw. daran angrenzen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert Schadensersatzansprüche, wenn jemand dort ausrutscht und dabei zu Schaden kommt. Eigentümer können die Räum- und Streupflicht auf ihre Mieter übertragen. Das muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein. Wenn es in der Hausordnung steht, gilt das nur, wenn diese Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist. Wohnen ...