Ausgabe vom 27.01.2025 Seite 14

Suchbegriffe 27.01.2025    14


Recht auf zweite Meinung Qualifiziertes Verfahren steht jetzt für elf planbare Operationen zur Verfügung RHEINE. Eine zweite Meinung einzuholen ist gerade in medizinischen Fragen oft sinnvoll. Was viele nicht wissen: Für einige Operationen gibt es dafür ein zertifiziertes Verfahren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung für eine Operation gut abgewogen und auf Basis der aktuellen medizinischen Wissensstandes so getroffen wird, wie er auch in sogenannten Leitlinien definiert ist. „Für bestimmte Eingriffe gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung durch besonders qualifizierte medizinische Fachleute“, erläutert Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, in einem Pressetext. Diese Kassenleistung gilt beispielsweise vor einer Gebärmutterentfernung, vor Gelenkspiegelungen an der Schulter, vor dem Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks, eines Herzschrittmachers oder vor einer geplanten Amputation beim diabetischen Fußsyndrom. Die Liste wird stetig erweitert. Nun zählt auch der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks dazu. Was ist das Zweitmeinungsverfahren? Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich und jederzeit das Recht, einen weiteren Facharzt oder eine ...