Ausgabe vom 30.01.2025 Seite 19
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Betreiber bleiben gelassen Nach dem BGH-Urteil zu Waschanlagen: So ist die Lage in Rheine / Verband erwartet keine Veränderungen RHEINE. Es war ein Urteil mit Signalwirkung: Im November 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Waschanlagen-Prozess zugunsten des Rheinensers Bernard Storm entschieden (unser Medienhaus berichtete). Zwei Monate nach dem Urteil hat die MV bei Rheiner Betreibern nachgefragt, ob sich durch das Urteil bei ihnen Veränderungen ergeben haben. So viel vorweg: Sie bleiben gelassen. Rückblick: Storm hatte den Betreiber einer Waschanlage verklagt, nachdem hier der Heckspoiler seines Autos, ein Range Rover, abgerissen worden war. Der Waschanlagenbetreiber habe die Pflicht, die Autos seiner Kunden vor Beschädigungen zu schützen, hieà es in der Urteilsbegründung. Das Risiko, dass eine WaschstraÃe für ein marktgängiges Fahrzeug wie den Range Rover nicht geeignet ist, trage der Anlagenbetreiber. Nach dem Urteil musste der Betreiber der beklagten Waschanlage erst einmal kräftig schlucken. Einen direkten finanziellen Schaden habe er dadurch zwar nicht, weil dieser von seiner Versicherung gedeckt werde. Seine Befürchtung war aber, dass die Preise für die Nutzung von Autowaschanlagen steigen werden. Genau das hatte auch Marco ...