Ausgabe vom 04.02.2025 Seite 23

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Brutale Tat kommt vor das Landgericht St. Arnold Angriff auf Pflegeheim und getötete Seniorin: Beschuldigter (37) ist wohl schuldunfähig Jörg Homering NEUENKIRCHEN-ST. ARNOLD. „Körperverletzung mit Todesfolge“ – so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen einen 37-jährigen Mann aus Neuenkirchen. Er soll im August vergangenen Jahres eine 76-jährige Bewohnerin eines Pflegedienstes in St. Arnold so stark geschlagen haben, dass sie am darauffolgenden Tag verstarb. Auch auf eine 49-jährige Pflegerin prügelte er ein. Zuvor war der Mann mit seinem Wagen gegen die Außenmauer des Hauses mit der Seniorenwohngruppe gefahren, um sich Zutritt zu verschaffen. Der Prozess beginnt am kommenden Montag vor dem Landgericht in Münster. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat aufgrund einer chronischen Psychose schuldunfähig war. Das geht aus der Prozess-Ankündigung des Landgerichts hervor. Wegen der Erkrankung bestehe eine „Wahrscheinlichkeit höheren Grades, dass der Beschuldigte unbehandelt weiter erhebliche Straftaten begehen“ werde. Deshalb beantrage die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das berichtete die ...