Ausgabe vom 22.03.2025 Seite 5

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Wie es nun weitergeht AnalyseSchuldenpaket beschlossen Pforten auf für eine riesige Schuldenaufnahme? Ganz so einfach ist es nicht, auch nachdem der Bundesrat heute zugestimmt hat. Ein Überblick, wie nun weitergeht. Ab wann sind die Änderungen in Kraft? Jetzt fehlt nur noch die Ausfertigung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Der Bundespräsident muss prüfen, ob die Grundgesetzänderung nach den Vorschriften der Verfassung zustande gekommen ist. Dem Vernehmen nach haben die Juristen im Bundespräsidialamt damit bereits begonnen. Dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren vor der Abstimmung im Bundestag für rechtens erklärt hat, dürfte es Steinmeier leichter machen, seine Unterschrift unter das Gesetz zu setzen. In manchen Ländern muss für deren Lockerung der Schuldenbremse auch die Verfassung geändert werden – nur in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Thüringen und im Saarland steht keine Schuldenbremse in der Landesverfassung. Bedeutet das unbegrenzte Möglichkeiten? Nein, aber begrenzender Faktor ist künftig wahrscheinlich weniger das Geld. Es wird mehr um die Kapazitäten der Industrie und im Fall des Infrastruktur-Sondertopfes um die Verfügbarkeit von Handwerkern und Rohstoffen sowie die ...