Ausgabe vom 31.03.2025 Seite 14

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Ein Versprechen mit Haken? Thema Gebrauchtwagen: Der TÜV Nord erklärt, was von einer frischen HU-Plakette zu erwarten ist RHEINE. „TÜV neu“ – auf dem Gebrauchtwagenmarkt haben diese zwei kleinen Worte Gewicht. Für viele Käuferinnen und Käufer vermittelt eine frisch abgenommene Hauptuntersuchung (HU) ein Gefühl von Sicherheit. Marc Ransmann, der Leiter der TÜV-Nord-Station Rheine, erklärt, was man beim Gebrauchtwagenkauf von dem Begriff „TÜV neu“ erwarten darf – und was nicht. Rechtlich ist „TÜV neu“ nicht nur ein Verkaufsargument, sondern eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung. „Das Fahrzeug muss bei der Übergabe in einem verkehrstauglichen Zustand sein, der den Anforderungen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO entspricht“, erklärt Ransmann. Das bedeutet: Erhebliche Mängel sind vor der Prüfung zu beseitigen oder beim Verkauf offenzulegen. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Verkäufen. „Die Beschaffenheitsvereinbarung ‚TÜV neu‘ gilt vor allem für den Handel“, erklärt Ransmann. Gewerbliche Anbieter haften für Mängel, auch wenn das Fahrzeug eine neue HU-Plakette hat – sie können sich nicht auf die ...