Ausgabe vom 31.03.2025 Seite 14
Suchbegriffe 31.03.2025 14
Ein Versprechen mit Haken? Thema Gebrauchtwagen: Der TÃV Nord erklärt, was von einer frischen HU-Plakette zu erwarten ist RHEINE. âTÃV neuâ â auf dem Gebrauchtwagenmarkt haben diese zwei kleinen Worte Gewicht. Für viele Käuferinnen und Käufer vermittelt eine frisch abgenommene Hauptuntersuchung (HU) ein Gefühl von Sicherheit. Marc Ransmann, der Leiter der TÃV-Nord-Station Rheine, erklärt, was man beim Gebrauchtwagenkauf von dem Begriff âTÃV neuâ erwarten darf â und was nicht. Rechtlich ist âTÃV neuâ nicht nur ein Verkaufsargument, sondern eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung. âDas Fahrzeug muss bei der Ãbergabe in einem verkehrstauglichen Zustand sein, der den Anforderungen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO entsprichtâ, erklärt Ransmann. Das bedeutet: Erhebliche Mängel sind vor der Prüfung zu beseitigen oder beim Verkauf offenzulegen. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Verkäufen. âDie Beschaffenheitsvereinbarung âTÃV neuâ gilt vor allem für den Handelâ, erklärt Ransmann. Gewerbliche Anbieter haften für Mängel, auch wenn das Fahrzeug eine neue HU-Plakette hat â sie können sich nicht auf die ...