Ausgabe vom 01.04.2025 Seite 29

Suchbegriffe 01.04.2025    29


Warnung vor Teilzahlungsfalle Im Ausland Geld abheben, bezahlen oder einen Mietwagen reservieren: Für diese Dinge kann eine Kreditkarte nützlich sein. Bei einigen Anbietern kann man so eine Zahlungskarte vermeintlich kostenlos bekommen. Die Verbraucherzentrale NRW rät aber, genau hinzuschauen. Denn bei den Gesamtkosten einer Kreditkarte spielen nicht nur der jährliche Grundpreis und die Gebühr für das Geldabheben eine Rolle. Manche Herausgeber von Kreditkarten bieten nämlich den sogenannten Revolving Credit, eine Art Teilzahlungsfunktion, an. Mit dieser Option werden Verbrauchern bei der nächsten Kreditkartenabrechnung nicht die gesamten geschuldeten Beträge vom Konto abgebucht, sondern nur geringe Teilbeträge. Auf die offenen Schulden werden dann regelmäßig hohe Zinszahlungen von teilweise rund 20 Prozent fällig. Erkennbar wird das an Formulierungen wie „Rückzahlung in Raten“. Das kann zu hohen Zusatzkosten führen. Bei vielen Anbietern ist diese Teilzahlung bereits voreingestellt. Wer sich für eine Kreditkarte entscheidet, sollte also darauf achten, dass diese Funktion kostenfrei ausgeschaltet werden kann.dpaVorsicht am Steuer bei Heuschnupfen Tränende Augen, häufige Niesanfälle – wer unter Heuschnupfen ...