Ausgabe vom 17.05.2025 Seite 25
Suchbegriffe 17.05.2025 25
Ganztagsanspruch kommt ab 2026 Neuenkirchen geht Kooperationsvereinbarung mit Kreis Steinfurt ein NEUENKIRCHEN. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur (BSK) hat in seiner jüngsten Sitzung am Montag, 12. Mai, über eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neuenkirchen und dem Kreis Steinfurt abgestimmt. Hintergrund war der kommende Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Bereits im Jahr 2021 hatte der Bund das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagesförderungsgesetz â GaFöG) beschlossen. Damit soll ab dem Jahr 2026 stufenweise der Anspruch auf eine ganztägige Förderung für Kinder in Horten oder Ganztagsgrundschulen eingeführt werden. Zunächst gilt der Anspruch für die erste Klasse, bis zum Schuljahr 2029/2030 wird der Anspruch um je eine Klassenstufe erweitert. Der Anspruch besteht an Werktagen in einem Umfang von acht Stunden am Tag und soll sowohl durch den Unterricht als auch durch Angebote der Ganztagsgrundschulen erfüllt werden. Mit der geplanten Kooperation sollen die Aufgaben geregelt werden, die mit dem kommenden Rechtsanspruch auf auÃerunterrichtliche Betreuung auf die Träger der Jugendhilfe und Schulträger ab dem Sommer 2026 zukommen. Anfang März ...