Ausgabe vom 18.07.2025 Seite 13

Suchbegriffe 18.07.2025    13


„Gefährdung praktisch auszuschließen“ Solaranlagen und Balkonkraftwerke im Urlaub laufenlassen? Bevor die Reise losgeht, noch schnell die Stecker von allen elektrischen Geräten ziehen − hört man manchmal. Aber gilt dieser Tipp auch für meine Solaranlage oder mein Balkonkraftwerk? Wer sich diese Frage vor seiner Abreise stellt, kann beruhigt sein: Beide Anlagen dürfen weiterlaufen. „Bei Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden handelt es sich um feste Elektroinstallationen. Diese lassen sich auch bei Abwesenheit sicher betreiben“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW). Für Balkonkraftwerke − auch Steckersolaranlage genannt − gilt laut Körnig: Die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) sind so begrenzt, „dass eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und damit ihrer Betreiber praktisch auszuschließen ist.“ Solarstromanlagen sind Körnig zufolge in der Regel für den anteiligen Eigenverbrauch ausgelegt. Wer die Anlage in seiner Abwesenheit weiterlaufen lässt, kann also finanziell profitieren. „Wenn weniger Strom im Haushalt verbraucht wird, wird mehr Strom ins öffentliche Stromnetz ...