Ausgabe vom 18.07.2025 Seite 13
Suchbegriffe 18.07.2025 13
âGefährdung praktisch auszuschlieÃenâ Solaranlagen und Balkonkraftwerke im Urlaub laufenlassen? Bevor die Reise losgeht, noch schnell die Stecker von allen elektrischen Geräten ziehen â hört man manchmal. Aber gilt dieser Tipp auch für meine Solaranlage oder mein Balkonkraftwerk? Wer sich diese Frage vor seiner Abreise stellt, kann beruhigt sein: Beide Anlagen dürfen weiterlaufen. âBei Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden handelt es sich um feste Elektroinstallationen. Diese lassen sich auch bei Abwesenheit sicher betreibenâ, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW). Für Balkonkraftwerke â auch Steckersolaranlage genannt â gilt laut Körnig: Die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) sind so begrenzt, âdass eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und damit ihrer Betreiber praktisch auszuschlieÃen ist.â Solarstromanlagen sind Körnig zufolge in der Regel für den anteiligen Eigenverbrauch ausgelegt. Wer die Anlage in seiner Abwesenheit weiterlaufen lässt, kann also finanziell profitieren. âWenn weniger Strom im Haushalt verbraucht wird, wird mehr Strom ins öffentliche Stromnetz ...