Ausgabe vom 30.08.2025 Seite 18

Suchbegriffe 30.08.2025    18


Unterschätzter Geldsegen vom Chef Serie Finanzen: Vermögenswirksame Leistungen fließen zusätzlich zum Gehalt RHEINE. Monat für Monat lassen Arbeitnehmer eine staatlich geförderte Sparchance einfach verstreichen – ohne es zu wissen. Die Rede ist von vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL. Dabei handelt es sich um einen echten Klassiker, wenn es darum geht, mit Hilfe des Arbeitgebers Rücklagen zu bilden. VL sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in eine bestimmte Anlageform einzahlt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, VL zu zahlen; viele bieten es aber als freiwillige Leistung an. Ob und wie viel VL gezahlt wird, regelt in den meisten Fällen der Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Alternativ kann die Information über die jeweilige Personalabteilung in Erfahrung gebracht werden. Bis zu 40 Euro monatlich, also bis zu 480 Euro im Jahr, sind möglich – eine überschaubare Summe, die jedoch durch Zinseszinseffekte und staatliche Förderungen über die Jahre zu einem ordentlichen Polster wachsen kann. „VL sind eine Art Geschenk des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Jeder kann aus verschiedenen Finanzprodukten das Passende für sich auswählen“, erklärt Barbara ...