Ausgabe vom 09.01.2026 Seite 24

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Kein Schuldenerlass für Emsdetten Vom Entlastungsgesetz des Landes NRW profitieren nur Städte mit hohen Liquiditätskrediten Christian Busch EMSDETTEN . Das klang angesichts des Multi-Millionen-Lochs im städtischen Etat doch zunächst nach einer guten Nachricht. Allerdings war Kämmerin Jutta Austrup (Foto) sehr schnell klar: Über das Altschuldenentlastungsgesetz NRW können nur diejenigen Städte jubeln, denen es noch viel länger schlecht geht. Denn mit dem Entlastungsgesetz soll für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wirksam wieder finanzieller Handlungsspielraum geschaffen werden, die schon lange so stark überschuldet sind, dass sie Kredite benötigen, um die laufenden Ausgaben decken zu können. Im Fokus hatte die Landesregierung dabei zum Beispiel die großen Ruhrgebietstädte, die finanziell noch immer unter dem Strukturwandel – also dem Wegbrechen des Kohlebergbaus und der Stahlindustrie – leiden, wie Jutta Austrup erläutert. „Es geht in der Tat um sogenannte Altschulden“, erklärt die Kämmerin das Entlastungspaket. Und dabei insbesondere um eine „Amnestie“ für Liquiditätskredite. Für die Antragsstellung hätten einige Voraussetzungen gegolten. So müssten Kommunen nachweisen, dass ...