Ausgabe vom 27.01.2026 Seite 20

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Gehölzschnitt: Noch fünf Wochen und dann ist endgültig Schonzeit Man sieht es seit Wochen überall: Gehölzschnitt liegt in großen Mengen an Wege- und Straßenrändern oder auf freien Flächen. Mit Kettensäge, Astschere und Häcksler sind zahllose Arbeitstrupps unterwegs und schneiden Bäume, Büsche und Gehölze zurück. Auch private Grundstücksbesitzer und Landwirte, die auf ihrem Areal oder auf einem Feld Bäume, Hecken und Sträucher noch nicht zurückgeschnitten haben, sollte sich beeilen. Denn in fünf Wochen ist die Kettensägen-Zeit vorbei. Ab 1. März gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Schonzeit bis zum 30. September. In diesem Zeitraum dürfen Bäume, Hecken und Sträucher nicht „auf den Stock gesetzt“ oder gerodet werden. Höhlenbäume, die regelmäßig durch Vögel oder Fledermäuse zur Brut oder als Schlafstätte genutzt werden, sind ganzjährig geschützt. Die Schonzeit gilt auch für Röhricht und Schilf. Regelmäßig geschnittene Hecken dürfen während der Schonzeit durch Pflegeschnitte in Form gehalten werden. Hierbei muss Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden. Sind Fällungen oder Rodungen auf Privatgrundstücken geplant, müssen ...