Ausgabe vom 17.02.2026 Seite 22

Suchbegriffe 17.02.2026    22


Vorfahrt genommen, Führerschein weg? Nicht immer ist eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Vorfahrtsverletzung, die die Fahrerlaubnis gefährdet. Bloße Unaufmerksamkeit, Augenblicksversagen oder eine falsche Beurteilung der Lage reichen dafür nicht aus. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Dülmen (Az.: 42 Ds-82 Js 12374/24-36/25). In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der die Vorfahrt eines von rechts kommenden Radlers missachtet hatte. Es kam zum Unfall. Die Staatsanwaltschaft sah beim Autofahrer eine verkehrswidrige und rücksichtslose Vorfahrtsverletzung. Sie beantragte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Doch das Gericht beurteilte das anders. Die Vernehmung von Zeugen durch die Polizei hatte ergeben, dass der Autofahrer vor dem Abbiegen angehalten hatte. Dann hatte er den Blinker gesetzt und den von links kommenden Verkehr beobachtet. Die Unfallursache lag darin, dass er den Radler übersehen hatte. Darin sah das Amtsgericht keine „grobe Verkehrswidrigkeit“. Dafür sind eine besondere objektive Schwere und subjektive Rücksichtslosigkeit nötig.So kaufen Sie den richtigen Fahrradhelm Ein Fahrradhelm kann bei Unfällen vor Verletzungen schützen oder diese ...