Ausgabe vom 30.03.2026 Seite 5

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Was würde mich die Abschaffung kosten? Diskussion um das mögliche Aus des Ehegattensplittings Düsseldorf. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat einen Vorschlag gemacht, der die einen erfreut und die anderen erzürnt: Er will für künftige Ehen das Ehegatten-Splitting in seiner heutigen Form abschaffen. Er wolle „einen Fehlanreiz beseitigen, der vor allem Frauen in der Teilzeitfalle hält“, sagte Klingbeil in einer Grundsatzrede bei einer Veranstaltung der Bertelsmann-Stiftung. Eine solche Reform könne Tausende Vollzeitstellen schaffen. Wie funktioniert das Ehegattensplitting? Es wurde 1958 eingeführt, um Ehen steuerlich zu fördern. Hierbei rechnet das Finanzamt die Einkommen der beiden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner zusammen und halbiert den Betrag. Auf diesen halben Betrag wird die Einkommensteuer berechnet und dann verdoppelt. Da der Steuersatz bei geringem Einkommen geringer ist als bei hohem Einkommen, führt das Verfahren dazu, dass die Steuerlast für gemeinsam veranlagte Paare geringer ausfällt, als wenn jeder sein Einkommen einzeln versteuert. Der Splitting-Vorteil ist besonders groß, wenn die Einkommen unterschiedlich sind. Er ist am größten, wenn ein Partner kein Einkommen hat. Wie viel Geld ...