Ausgabe vom 04.04.2026 Seite 18

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Transparenter, aber auch gerechter? Serie Recht Mit dem Entgelttransparenzgesetz stellt sich die Frage nach dem Ende der Vertragsfreiheit RHEINE. Über Gehälter wurde in vielen Unternehmen lange nicht gesprochen. Arbeitsverträge galten als Ausdruck individueller Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) stellt sich jedoch zunehmend die Frage: Wie frei ist diese Vertragsgestaltung künftig noch? Die Rechtsanwältin Jacqueline Beckmann gibt Auskunft. Ziel des Gesetzes Das Entgelttransparenzgesetz verfolgt ein klares Ziel: gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht. Hintergrund ist der weiterhin bestehende sogenannte „Gender Pay Gap“. Das Gesetz soll mehr Transparenz in Vergütungsstrukturen schaffen und mögliche Diskriminierungen sichtbar machen. Dabei knüpft das Gesetz an ein bereits im europäischen Recht verankertes Prinzip an. Schon nach Art. 157 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union besteht der Grundsatz der Entgeltgleichheit. Auskunftsansprüche von Beschäftigten Kernstück des Gesetzes ist ein Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern. Arbeitnehmer können danach ...