Ausgabe vom 22.04.2026 Seite 13

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Rundfunkgebühr: Klagen scheitern Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg – Kein Verstoß gegen die Verfassung mannheim Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Dienstag in Mannheim entschieden. Die Kläger waren der Meinung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichte einseitig zugunsten linker Parteien und progressiver Positionen. Deshalb wollten sie vom Gericht feststellen lassen, dass die Pflicht zur Zahlung des Beitrags gegen die Verfassung verstößt. Der 2. Senat des Gerichts ist dieser Einschätzung nicht gefolgt. Zwar ist es seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im vergangenen Jahr theoretisch möglich, dass Verwaltungsgerichte den Beitrag für unrechtmäßig erklären, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland insgesamt seinen Auftrag verfehlen würde. Das sei aber derzeit nicht der Fall, so der Verfassungsgerichtshof in Mannheim. Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab, so die Richter in einer Pressemitteilung zum Urteil. ...