Ausgabe vom 25.04.2026 Seite 16
Suchbegriffe 25.04.2026 16
Fallen beim Wohnungswechsel Umzug: Diese Rechte und Pflichten sollten Mieter kennen RHEINE. Ein Umzug ist für viele ein Neuanfang. Rund jeder Zehnte in Deutschland wechselt jedes Jahr die Wohnung. Doch rechtlich gibt es beim Auszug einige Punkte zu beachten â von Kündigungsfristen über Schönheitsreparaturen bis zur Wohnungsübergabe. Wer hier gut vorbereitet ist, kann Klarheit schaffen und unnötige Kosten vermeiden. Experten der ARAG-Versicherung erklären, worauf Mieter beim Auszug achten sollten und wie sich der Wohnungswechsel reibungslos gestalten lässt. Kündigung: Fristen und Form einhalten: Am Anfang jedes Auszugs steht die wirksame Kündigung des Mietvertrags. Für Mieter gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss laut Paragraf 573c, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bis zum dritten Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats vorliegen. Entscheidend ist dabei nicht, wann das Schreiben abgeschickt wird, sondern wann es beim Vermieter eingeht. Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail oder eine Nachricht per Messenger reicht nicht aus. Schönheitsreparaturen: Nicht alles, was im Vertrag steht, ist Pflicht . Ein ...
