Ausgabe vom 25.04.2026 Seite 23
Suchbegriffe 25.04.2026 23
Urteil wird teilweise aufgehoben Sozialversicherungsbetrug: BGH korrigiert Urteil des Landgerichts Münster gegen Bauunternehmer KARLSRUHE/NEUENKIRCHEN. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Geschäftsführer eines Neuenkirchener Bauunternehmens wegen Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt zum Teil aufgehoben. Während die Karlsruher Richter das Firmen-System zur Verschleierung von Schwarzarbeit grundsätzlich bestätigten, hoben sie die Verurteilung in einem Fall komplett auf. Sie rügten im Revisionsverfahren handwerkliche Fehler des Landgerichts Münster in seinem Urteil vom Dezember 2023 bei der rechtlichen Bewertung und Strafzumessung. Die Entscheidung des BGH bedeutet für den Angeklagten einen Teilerfolg: Seit Mai 2021 musste er sich vor Gericht verantworten, seine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ist vom Tisch. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Münster muss nun erneut über die Höhe der Einzelstrafen für die verbleibenden drei Fälle sowie über eine neue Gesamtstrafe entscheiden (siehe Infobox). Im Zentrum des Verfahrens stand der beim Urteilsspruch 2023 58-jährige Angeklagte aus Neuenkirchen, der jahrelang als Hauptauftraggeber eines damals 45-jährigen Unternehmers aus Lotte galt. ...
