Ausgabe vom 08.05.2026 Seite 4
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Bundestag muss AfD-Spende nicht zurückzahlen Schlappe für Partei vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Vor der Bundestagswahl erregte eine Millionenspende an die AfD besondere Aufmerksamkeit: Deutsche und österreichische Medien berichteten über den Verdacht, dass der als Spender genannte Gerhard Dingler, ehemaliger Funktionär der rechtspopulistischen FPÃ, lediglich als Strohmann fungierte. An diesem Donnerstag hat das Berliner Verwaltungsgericht über die RechtmäÃigkeit der Parteispende in Höhe von 2,3 Millionen Euro verhandelt (Az. VG 2 K 410/25). Die AfD erlitt eine Schlappe. Worum geht es? Im Wahlkampf tauchten damals vor allem in Nordrhein-Westfalen groÃe, parteiuntypisch gelbe Plakate auf: Die AfD wurde als âbürgerliche Alternativeâ zu anderen Parteien empfohlen. Die AfD meldete die Millionenspende, die die Bundestagsverwaltung aber für unzulässig hielt, weil sie hinter Dingler einen nicht genannten, tatsächlichen Spender vermutete. Per Bescheid verpflichtete Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die AfD, die Spendensumme an den Bundestag weiterzuleiten. Die Partei zahlte und klagte auf Rückerstattung. Das Berliner Gericht wies den von der AfD eingebrachten Antrag ab. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen ...
