Ausgabe vom 08.05.2026 Seite 23

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Klage gegen Hochregallager gescheitert Nachbar war laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht antragsbefugt -jw- NEUENKIRCHEN/MÜNSTER. Die Klage eines Nachbarn gegen das geplante Hochregallager der Molkerei Naarmann ist gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Klage gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Wettringer Straße/Haarweg“ als unzulässig verworfen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. „Maßgeblich hierfür war die fehlende Antragsbefugnis des Antragstellers. Dies vermochte das Gericht im vorliegenden Fall nicht festzustellen“, heißt es vom Oberverwaltungsgericht. Der Nachbar hatte gegen das geplante Hochregallager geklagt. Wie berichtet, will die Privatmolkerei Naarmann den Betrieb um ein Hochregallager mit Versand, Dispo, Brücke, Sprinklerzentrale, Trafo und Zehn-Kilovolt-Übergabestation erweitern. Der Antragsteller hatte sich gegen den Bebauungsplan mit der Begründung gewendet, dass das Vorhaben gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoße (unser Medienhaus berichtete). Der Antragsteller befürchtete laut Oberverwaltungsgericht eine planbedingte Verschlechterung der dortigen Erschließungs- und Lärmsituation. Demnach soll es zu einer ...