Ausgabe vom 09.05.2026 Seite 18

Suchbegriffe 09.05.2026    18


Kein Anspruch ist irrige Annahme Serie Recht Blick auf das Pflichtteilsrecht: Ist die Enterbung engster Angehöriger möglich? RHEINE. Wenn es um die Testamentsgestaltung geht, denken einige Erblasser darüber nach, bestimmte nahe Angehörige von der Erbfolge auszuschließen. Einer der häufigsten Fälle in der Praxis ist hierbei, dass ein Elternteil eines seiner Kinder bewusst nicht im Testament berück-sichtigen und ihm keine Vermögenswerte zusprechen möchte. Einige Testierende nehmen dabei irrig an, dass das enterbte Kind überhaupt keinen Anspruch mehr auf Teile der Erbmasse hat. Dies ist in der Regel jedoch nicht der Fall. Das Pflichtteilsrecht nach §2303 BGB und den folgenden Vorschriften sichert bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers – namentlich den Abkömmlingen, dem Ehegatten und den Eltern – eine Mindestbeteiligung am Nachlass, wenn diese durch Verfügungen von Todes wegen (zum Beispiel Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Das Pflichtteilsrecht begrenzt insofern die Testierfreiheit des Erblassers zugunsten des Schutzes der nächsten Angehörigen. Der Gesetzgeber bezweckt mit dem verfassungskonformen Pflichtteilsrecht, die enge familienrechtliche Beziehung zwischen Erblasser und dem ...